Klima der Angst

Es besteht kein Zweifel, dass Versicherungsmissbräuche geahndet werden müssen. Doch mit dem neuen Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrecht (ATSG) ging das Parlament eindeutig zu weit und schafft insbesondere bei den Betroffenen ein Klima der Angst. Überwachung ja, aber bitte unter Achtung der menschlichen Grundrechte. Eine Observation der Versicherungen auf dem eigenen Balkon oder im Schlafzimmer, wenn diese von einem frei werdenden Ort einsehbar sind, missachtet die Privatsphäre und Würde der Menschen. Mit dem neuen Gesetz besteht die Gefahr eines willkürlichen Überwachungssystems, welche sich insbesondere für korrekte Versicherungsnehmende belastend auswirken. Das Aufdecken kriminelle Handlungen im Sozialversicherungsrecht gehört eindeutig in den Polizeibereich. Angestellte einer Versicherungsanstalt haben in erster Linie dafür zu sorgen, dass die Bezüger- und Bezügerinnen korrekt, fair und vertrauensvoll begleitet werden.

Wie Amnesty International schreibt, ist das Recht auf Privatsphäre ein wichtiges Menschenrecht, das sowohl in der Bundesverfassung als auch in wichtigen internationalen Konventionen zum Schutz der Menschenrechte verankert ist. Darum stimme ich am 25. November gegen das neue Sozialversicherungsgesetz

Claude Hodel, SP Reinach

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