Keine Sparmassnahmen zulasten der Sozialhilfe!

Mit der jüngst abgeschlossenen Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes steht das Thema Sozialhilfe weiterhin weit oben auf der politischen Agenda. Die aktuelle Einladung zur Stellungnahme an Parteien, Verbänden und  Sozialinstitutionen geht auf einen SVP-Vorstoss zurück, der zum Ziel hat, vorab alle Sozialhilfe empfangenden Menschen mit einer um 30% gekürzten Grundleistung auszustatten, die ihnen im Rahmen eines Fünfpunktemodells erst nach Erfüllung der jeweiligen Stufenbedingung den ursprünglichen Grundbezug von CHF 986 ermöglicht.

Mit dieser pauschalen Verdächtigung von Betroffenen, um diejenigen zu strafen, die allenfalls ihren Pflichten nicht nachkommen, würden wir uns vom gesellschaftlichen Konsens der Solidarität verabschieden. Wer je schon einmal am Rand der Existenzbedrohung stand, weiss, wie schwierig der Umgang mit einer solchen Lebenssituation ist. Deshalb darf gerade an der Institution der Sozialhilfe kein sparpolitisches Exempel statuiert werden. Dies sehen nicht nur diejenigen Kreise, die sich schon immer für den sozialen Ausgleich einsetzen so, sondern auch der bürgerlich dominierte Gemeinderat von Reinach und insbesondere die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe. Deshalb unterstütze ich die breite Opposition gegen dieser Gesetzesrevision und lehne diesen Versuch der Entsolidarisierung der Gesellschaft entschieden ab.

Thomas Thurnherr, SP-Kandidat SHB

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