Nein zu diesem unfairen Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten

Wir müssen mit unserem Boden haushälterisch umgehen. Deshalb ist Verdichtung nach innen zentral und von grosser Bedeutung, dazu braucht es auch Um- und Aufzonungen. Diese Siedlungsentwicklungen gehört in die Kompetenz der Gemeinden und deshalb soll auch der Umgang mit Planungsmehrwert, der dadurch für die Eigentümer und Investoren entsteht, in der Gemeinde bleiben. Jede Gemeinde soll durch den Souverän bestimmen wie hoch dieser Mehrwert sein darf und wie er für die Bevölkerung eingesetzt werden soll. Ein Wachstum der Bevölkerung kann nur mit sinnvollen baulichen Verdichtungen erreicht werden, hier braucht es gleichzeitig Investitionen in verbesserte Infrastrukturen wie Schulen, Sportanlagen, Spielplätze oder z.B. auch ein neues Trottoir. Wieso sollen denn beschenkte Eigentümer nicht ihren Beitrag an diese Kosten leisten? Die Gemeinden und demzufolge die  Steuerzahlenden müssen ansonsten selber für die Infrastrukturarbeiten aufkommen. Ist dies dann fair? Die Gemeinden sind in ihren Strukturen sehr unterschiedlich und deshalb sollten sie je nach ihren Bedürfnissen diesen Mehrwert bestimmen. Unsere Kantonsverfassung sagt im §47 a  dass den Gemeinden grösstmögliche Regelungs- und Vollzugsfreiheit eingeräumt werden muss. Genau dies wird nun mit dem Mehrheitsentscheid des Landrates negiert, und das geht nicht. Die Gemeinden wissen was für ihre Bevölkerung das Beste ist, sie wollen nicht durch den Landrat bevormundet werden. Deshalb stimmen Sie am 10. Februar nein zu diesem unfairen Vorschlag.

Bianca Maag-Streit, Gemeinderätin und Landrätin SP Reinach

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